Führerschein-Umtausch: Alle Fristen, Kosten und der Ablauf – Das müsst ihr jetzt beachten
Der Umtausch alter Führerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein ist Pflicht – und die Fristen sind gestaffelt. Wer zu spät dran ist, riskiert ein Verwarnungsgeld. Welche Fristen für euch in Bayern gelten, was der Umtausch kostet und wie ihr ihn beantragt – alle Infos gibt’s hier.
Der Führerschein-Umtausch betrifft Millionen Menschen in Bayern. Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine in den neuen, europaweit einheitlichen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Die Fristen sind gestaffelt – je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des Dokuments.
Wer muss den Führerschein umtauschen?
Alle, die einen grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen gegen den neuen EU-Kartenführerschein eintauschen. Die Umtauschpflicht gilt für Pkw- und Motorradführerscheine.
Welche Fristen gelten für den Umtausch?
Die Fristen richten sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum:
Papierführerscheine (bis 31.12.1998 ausgestellt):
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.07.2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025
Kartenführerscheine (ab 01.01.1999 bis 18.01.2013), nach Ausstellungsjahr:
- 1999–2001: bis 19.01.2026
- 2002–2004: bis 19.01.2027
- 2005–2007: bis 19.01.2028
- 2008: bis 19.01.2029
- 2009: bis 19.01.2030
- 2010: bis 19.01.2031
- 2011: bis 19.01.2032
- 2012–18.01.2013: bis 19.01.2033
Was kostet der Umtausch und welche Unterlagen werden benötigt?
Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Ihr benötigt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- den aktuellen Führerschein
- ggf. eine Karteikartenabschrift (wenn der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde)
Wo kann ich den Umtausch beantragen?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort. In vielen Landkreisen – wie z.B. im Landkreis Tirschenreuth – ist der Antrag auch online möglich. Die Bearbeitung dauert meist rund vier Wochen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich den Umtausch verpasse?
Wer den Umtausch nicht rechtzeitig erledigt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Besonders im Ausland oder bei Mietwagen kann ein ungültiger Führerschein zu Problemen führen.
Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?
Der neue EU-Kartenführerschein ist 15 Jahre
gültig. Danach muss er – ähnlich wie der Personalausweis – erneuert werden. Eine erneute Fahrprüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür nicht nötig.
Warum gibt es den gestaffelten Umtausch?
Mit dem gestaffelten Umtausch sollen die Behörden entlastet und die Fälschungssicherheit erhöht werden. Außerdem werden die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister aktualisiert.