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Scharf: Ausreichend Ganztagsplätze für Erstklässler

Am Dienstag startet das neue Kita-Jahr, zwei Wochen später greift der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Sozialministerin Scharf sieht beiden Daten optimistisch entgegen.

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Pressekonferenz zum Start des neuen Kita-Jahres Peter Kneffel/dpa

München (dpa/lby) - Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) rechnet zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder nicht mit größeren Lücken oder Problemen. Heißt: Alle Erstklässler, deren Eltern dies wollen, können voraussichtlich einen Hort, eine Mittagsbetreuung oder ähnliche Angebote besuchen. Das machte Scharf zwei Wochen vor Beginn des neuen Schuljahrs deutlich. Man wisse derzeit von keiner einzigen Klage, und bislang gebe es keinen größeren Aufschrei oder Beschwerden, sagte sie. Aus allen bisherigen Rückmeldungen könne man ablesen, dass man den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der zunächst für Erstklässler gilt, erfüllen könne.

Scharf räumte ein, dass die Bereitstellung der Plätze ein Kraftakt für alle Beteiligten sei. Man sei mit den Kommunen in enger Abstimmung. Die Ministerin verwies aber auch darauf, dass schon heute mehr als 300.000 Grundschulkinder Ganztagsangebote nutzten – das seien rund 60 Prozent.

Scharf: So viele Kitas wie noch nie 

Und auch für den Start des neuen Kita-Jahres am Dienstag sei man gut gerüstet, sagte Scharf. Es gebe mittlerweile mehr als 11.000 Kitas in Bayern, so viele wie noch nie. Die Zahl der betreuten Kinder steige, aber auch die Zahl der Fach- und Ergänzungskräfte. Scharf geht deshalb davon aus, dass die massive Personalnot der vergangenen Jahre bald behoben ist. «Wir gehen fest davon aus, dass wir bis 2027 den Fachkräftebedarf werden decken können.» Auf der anderen Seite sicherte Scharf kleinen Kitas auf dem Land, wo teilweise schon Kinder fehlen, auch weiterhin Unterstützung zu, um überleben zu können.

Eine Mitverantwortung der Staatsregierung für mancherorts steigende Kita-Gebühren wies Scharf unterdessen zurück. Mit den jüngst beschlossenen Reformen könnten Gebührenerhöhungen nicht rechtfertigt werden. Sie gehe auch davon aus, dass die Kommunen sehr verantwortungsvoll handelten.

© dpa-infocom, dpa:260831-930-608951/1