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Tod einer deutschen Seglerin – Angeklagter räumt Fehler ein

Auf dem Bodensee prallt ein Motorboot trotz klarer Sicht ungebremst gegen ein Segelboot. Eine 57-jährige Deutsche stirbt. Der Unglücksfahrer muss sich in einem Mordprozess verantworten.

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Prozess um Tod einer deutschen Seglerin Philipp von Ditfurth/dpa

Feldkirch (dpa) - Im Mordprozess um den Tod einer deutschen Seglerin auf dem Bodensee hat der angeklagte Sportbootfahrer Fehlverhalten eingeräumt. Er bekannte sich am Landesgericht Feldkirch der grob fahrlässigen Tötung schuldig, weil er unaufmerksam gewesen sei, wie die Nachrichtenagentur APA berichtete. Einen Mord aber schloss seine Verteidigerin aus. 

Selbst der Staatsanwalt zeigte sich laut APA nicht überzeugt, es im vorliegenden Fall mit Mord zu tun zu haben. Der 26-Jährige hatte am 12. Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee nahe Bregenz bei bester Sicht und ruhiger See ein Motorboot gelenkt. Es kam zur Kollision mit dem Segelschiff eines deutschen Ehepaars. 

Dabei wurde die 57-Jährige unter anderem vom Propeller des Motorboots getroffen. Sie fiel ins Wasser und starb, ihr Mann wurde schwer verletzt. Das Opfer stammte aus dem Landkreis Günzburg in Bayern.

Anklage von fahrlässiger Tötung in bedingten Mord geändert

In einem ersten Prozess im April war der junge Motorbootfahrer aus Österreich wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Nachdem er aber damals darauf beharrt hatte, voller Konzentration das Boot gesteuert zu haben, wurde die Anklage in bedingten Mord geändert. Dabei beabsichtigt der Angeklagte den Tod eines Menschen nicht, nimmt ihn aber billigend in Kauf. Mit einem Urteil wurde im Lauf des Tages gerechnet.

© dpa-infocom, dpa:260811-930-513540/1