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Urteil: Haftstrafe für Regalauffüller

Im vergangenen Jahr machten die Behörden umfangreiche Ermittlungen gegen Regalauffüller in Supermärkten öffentlich. Jetzt gibt es ein Urteil.

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Strafjustizzentrum München Sven Hoppe/dpa

München (dpa/lby) - Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, der Mitarbeiter seiner Regalauffüllfirma nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Das Gericht verhängte wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung in Dutzenden Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gegen den Mann. Außerdem muss er 1,2 Millionen Euro, die er zu Unrecht einbehalten hat, zurückzahlen. Die Einziehung von Wertersatz wurde angeordnet, wie das Gericht mitteilte. 

Taten von 2019 bis 2022

Nach Überzeugung der Strafkammer befüllte der Angeklagte im Tatzeitraum 2019 bis 2022 in verschiedenen Supermärkten einer großen Lebensmittelkette die Regale mit Lebensmitteln oder anderen Waren. Seine Mitarbeiter beschäftigte er dabei nach Erkenntnissen des Gerichts überwiegend schwarz - also ohne Steuern und Abgaben für sie zu zahlen. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 1,4 Millionen Euro, von denen der Großteil nach Gerichtsangaben noch nicht zurückgezahlt worden war. 

Das Urteil kam nach einem sogenannten Deal, einer Absprache zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zustande, wie das Gericht mitteilte. Im Zuge dieses Deals waren den Angaben zufolge einige Anklagepunkte eingestellt worden. 

Staatsanwaltschaft ermittelte gegen 70 Beschuldigte

Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft München I Ermittlungen gegen mehrere selbstständige Regalauffüllerfirmen, die in Supermärkten eines großen Lebensmittelkonzerns tätig waren, öffentlich gemacht. Damals war von mehr als 70 Beschuldigten die Rede. 

Die Regalauffüllerfirmen werden von Subunternehmen eingesetzt, die der Lebensmittelkonzern mit dem Befüllen der Regale beauftragt hat. Und diese sollen ihre Arbeitnehmer nicht steuerlich und bei der Sozialversicherung angemeldet haben. Es handle sich um mehrere Tätergruppen im südbayerischen Raum, sagte der zuständige Staatsanwalt Klaus Liebl damals.

Die Regalauffüller selbst, die für ihre Tätigkeit oftmals nicht den Mindestlohn bekommen hätten, waren den Angaben zufolge nicht unter den Beschuldigten. Insgesamt gingen die Ermittler von rund 20 Millionen Euro Schaden aus.

© dpa-infocom, dpa:260226-930-740397/1