VGH stoppt erneut Bayerns Abschussregeln für Fischotter
Der Fischotter ist in Bayern immer wieder ein Fall fürs Gericht. Darf er trotz seines hohen Schutzstatus abgeschossen werden? Die Richter am VGH haben dazu eine sehr klare Meinung.
München (dpa/lby) - Erneut hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung zur Tötung von Fischottern im Freistaat gekippt und vorläufig außer Kraft gesetzt. Das teilte das Gericht in München auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Demnach seien die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Bund Naturschutz in Bayern (BN) angegriffenen Regelungen rechtswidrig.
Gericht betont hohen Schutzstatus von Ottern
Das Gericht folgte zwar der Begründung für das Verbot in dem Punkt, dass Fischotter schwere Schäden am Fischbesatz von Teichanlagen verursachen könnten. Fakt sei aber, dass der Fischotter eine besonders und streng geschützte Art sei. So fehlten in der Regelung etwa Jagd- und Schonzeiten.
Ebenso meldete das Gericht Zweifel an, dass die Verwendung von Lebendfallen in Verbindung mit elektronischen Fangmeldern tierschutzrechtlich zulässig sei. Dadurch könne nicht verhindert werden, dass auch weibliche Otter gefangen würden, die aber nicht für die Jagd freigegeben seien.
Im vergangenen Jahr hatte der VGH bereits mehrfach Regelungen zur Tötung der streng geschützten Fischottern gestoppt - in einem Fall ging es dabei um eine Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz, im zweiten Fall ging es um den Umgang mit den Tieren in Oberfranken. Im Frühjahr 2024 erklärte der VGH zudem bereits einmal eine entsprechende Landesverordnung für unwirksam. In der Folge hatte die Staatsregierung eine neue Verordnung erlassen, welche nun aber ebenfalls vor Gericht nicht standhielt.
Aiwanger kritisiert «überzogene Artenschutz-Ideologie»
Der in Bayern für die Jagd zuständige Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung und mahnte, die Sorgen und Ängste aller Betroffenen ernst zu nehmen. «Statt konstruktiv an einer Lösung mitzuarbeiten, blockieren die Deutsche Umwelthilfe und der Bund Naturschutz unsere Bemühungen zur tierschutzgerechten Entnahme einzelner Otter.»
Dies schade dem Naturschutz – und der Karpfenteichwirtschaft in Franken und in der Oberpfalz. Aiwanger kritisierte eine «überzogene Artenschutz-Ideologie».
Die Kläger hatten vom VGH eine Überprüfung der Änderung der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung eingefordert. Die bayerische Staatsregierung versuche seit Jahren, sich über europäisches Artenschutzrecht hinwegzusetzen, kritisierten die Verbände.
Die ermöglichten Tötungen und das Fangen der Tiere gefährde, dass sich die ehemals fast ausgerottete Fischotter-Population in Bayern weiter stabilisieren könne. Die Umweltschützer störten sich etwa daran, dass nach der Regelung auch Jungtiere geschossen werden konnten. Beim Fangen mit Kastenfallen sei die Verletzungsgefahr hoch.