Bußgeld droht: Diese Dinge dürft ihr nicht in der Garage lagern
Die Garage wird bei vielen gerne mal zur Abstellkammer. Tatsächlich dürft ihr aber bestimmte Dinge nicht einfach dort lagern. Wir haben euch zusammengefasst, was erlaubt ist und was nicht.
Tatsächlich gibt es für die Garage Regelungen und wir haben sie euch zusammengefasst.
Diese Dinge dürft ihr in der Garage lagern
Laut Vorgaben sind folgende Gegenstände unproblematisch, so der ADAC. Alle Dinge, die zum Auto gehören, dürfen dort gelagert werden.
- Dazu gehören beispielsweise Reifen.
- Auch Dachgepäckträger und Dachboxen.
- Ebenfalls erlaubt sind Wagenheber.
- Ihr könnt auch Kraftstoff in begrenztem Umfang lagern.
- In der Bayerischen Garagenverordnung heißt es, dass in Mittel- und Großgaragen brennbare Stoffe außerhalb vom Auto nur in unerheblichen Mengen gelagert werden dürfen. In Kleingaragen (bis zu 100 m²) dürft ihr zum Beispiel bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin aufbewahren. Allerdings in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern.
- Auch Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Öl, Scheibenreiniger – zumindest in unerheblichen Mengen, dürfen in der Garage gelagert werden.
Diese Dinge sind in der Garage verboten
Grundsätzlich dürft ihr die Garage nicht dauerhaft zweckentfremden. Das heißt, es ist nicht erlaubt, die Garage anhaltend als Büro, Gästezimmer, Partyraum oder Abstellkammer umzufunktionieren. Den Gasgrill, die Gasflasche sowie allgemein gefährliche, explosive und brennbare Stoffe sind aus Sicherheitsgründen komplett verboten, so der ADAC.
So viel Bußgeld droht euch
Tatsächlich können euch Verstöße bis zu 500 Euro kosten.