Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Notfallstufe: Wem wird zuerst das Gas abgestellt?

Mitte Juni hatte Russland unter Verweis auf technische Probleme die Lieferungen durch Nord Stream bereits stark gedrosselt. Als Reaktion darauf hatte die Bundesregierung die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Debatte über den Umgang mit der Gaskrise in Deutschland ist voll in Gang. Doch wer muss eigentlich beim Gasverbrauch als Erstes zurückstecken? Hier lest ihr alles Wichtige.

Gasleitung Haus & Garten Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Nach der drastischen Verringerung der Gaslieferungen aus Russland infolge des Ukraine-Kriegs hatte die Regierung die Alarmstufe im sogenannten Notfallplan Gas ausgerufen. Der Plan hat drei Stufen: Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe. Bei der Alarmstufe liegt eine Störung der Versorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, dies zu bewältigen. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat den Vorrang bestimmter Teile der Gesellschaft bei der Versorgung betont. 

"Für mich ist besonders wichtig, dass in allen Stufen dieses Notfallplans die Versorgung von privaten Haushalten und sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern gesichert ist und sie besonders geschützt sind", 

sagte die Grünen-Politikerin. Doch wie ist das eigentlich geregelt: Wer bekommt kein Gas mehr, wenn es knapp wird? Ein Überblick:

Was passiert, wenn das Gas knapp wird?

Die Bundesnetzagentur muss im Fall einer Gasnotlage und Ausrufen der Notfallstufe als Bundeslastverteiler festlegen, wer in Deutschland weiter versorgt werden soll und wer abgeschaltet werden muss. Der Leitfaden „Krisenvorsorge Gas“ sieht die Festlegung einer diskriminierungsfreien Abschaltreihenfolge für „nicht geschützte Verbraucher“ auf Basis verschiedener Kriterien vor. Geregelt wird diese Priorisierung im Notfallplan Gas der Bundesregierung und im Energiewirtschaftsgesetz. Es gibt eine grundsätzliche Abschaltreihenfolge: 

  1. Nicht geschützte Kunden
  2. Systemrelevante Gaskraftwerke
  3. Geschützte Kunden

Zu den geschützten Kunden gehören:

  1. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 kWh pro Jahr. Auch eine berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung enthalten.
  2. Kleingewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe, Supermärkte, kleinere Krankenhäuser sowie Kindergärten, Schulen und Altenheime mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh.
  3. Großkunden, wenn sie dem Bereich der grundlegenden sozialen Dienste zuzurechnen sind. Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr, Polizei, Bundeswehreinrichtungen und Justizvollzugsanstalten.

Zu den sogenannten geschützten Kunden würden neben Feuerwehr, Krankenhäusern, der Polizei, Schulen, Kitas, Gefängnissen oder der Bundeswehr auch alle Privathaushalte gehören, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Im Fall eines Gas-Engpasses legt die Behörde fest, wer wie viel Gas bekommt.

Das Problem:

Innerhalb des Bereichs der „nicht geschützten Kunden“, die es zuerst treffen würde, gibt es keine gesonderte Differenzierung. Die Festlegung von Kürzungen oder Abschaltungen liegt dann in der Verantwortung der Netzbetreiber. Entscheidungen müssen mit Blick auf Belange und Bedeutung der betroffenen Akteure, aber eben auch mit Blick auf die netztechnische Situation und die bestehenden Gasflüsse in einer Gesamtabwägung getroffen werden. Am 17. Mai hat die Bundesnetzagentur ein Papier veröffentlicht, in dem sie Kriterien für „nicht geschützte Kunden“ festgelegt hat:

6 Kriterien für Abschaltung der Industrie:

  • Größe der Unternehmen
  • Dringlichkeit der Maßnahme
  • Benötigte Vorlaufzeit, um den Verbrauch herunterzufahren
  • Volks- und betriebswirtschaftliche Schäden so gering wie möglich halten (Beispiel Keramikindustrie: wenn Gas fehlt, erstarren die Produktionsanlagen und sind kaputt)
  • Kosten der Wiederinbetriebnahme
  • Dauer der Wiederinbetriebnahme

Es sei leider nicht möglich, die Kriterien in eine eindeutige Reihenfolge zu bringen. 

"Es gilt, bei geringstmöglichem Schaden die in der konkreten Situation schnellstmögliche Lösung zu finden. Wir müssen uns klar werden, dass die Gasmangellage eine echte Krise ist. Das Leben ist dann nicht mehr fröhlich und locker, und deshalb bin ich sicher, dass solche Eingriffe auf Verständnis stoßen würden",

sagte Klaus Müller. In dem fünfseitigen Papier betont die Behörde, dass es "keine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Verbraucher oder Branchen geben" könne. Allenfalls seien abgestufte Maßnahmen vorstellbar. 

ANTENNE BAYERN Live

Unser Webradio mit allen aktuellen Hits in Bayerns bestem Musik-Mix!

Gerade läuft:

Das könnte dich auch interessieren