Krankschreibung: Das dürft ihr offiziell trotzdem machen
Die Krankschreibung für die Arbeit gehört für jeden von uns mal dazu. Doch was darf man und was nicht, während man mit dem gelben Zettel krankgeschrieben ist? Wir haben es auch aufgelistet.
Gerade wenn man alleine wohnt, oder sich um die Kinder kümmern muss, kommt man irgendwann an den Punkt: Darf ich das jetzt trotz meiner Krankschreibung machen? Wir haben euch die wichtigsten Regeln zusammengeschrieben.
Die Faustregel
Alles, was eure Genesung nicht beeinträchtigt, ist während der Krankschreibung erlaubt. Im Grunde müsst ihr euch als Arbeitnehmer so verhalten, dass ihr möglichst bald wieder einsatzfähig seid.
Juristisch spricht man davon, dass man sich während der Krankschreibung nicht genesungswidrig verhalten darf,
Oliver Kieferle, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Was darf ich machen und was nicht?
Essen gehört zum Gesund werden dazu, wenn ihr also einkaufen geht, ist das in der Masse der Fälle kein Problem. Auch gegen einen Spaziergang spricht in den meisten Fällen nichts. Grundsätzlich hängt alles von der Art eurer Krankheit ab. Ein Besuch auf dem bayerischen Weihnachtsmarkt oder auf ein Konzert spielt allerdings in der Regel nicht zur Genesung mit ein. Grundsätzlich hängt alles von der Art eurer Krankheit ab. Im Endeffekt muss immer im Einzelfall entschieden werden, was man machen kann, um schneller gesund zu werden.
Darf der Arbeitgeber mich kontaktieren?
Per se ist es so, dass man als Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, während der Krankheit für die Firma erreichbar zu sein. Es gibt aber auch kein Kontaktverbot, grundsätzlich wäre es also erlaubt.