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Krankschreibung: Das dürft ihr offiziell trotzdem machen

Die Krankschreibung für die Arbeit gehört für jeden von uns mal dazu. Doch was darf man und was nicht, während man mit dem gelben Zettel krankgeschrieben ist? Wir haben es auch aufgelistet.

Kranker Arbeitnehmer Job & Berufsleben Foto: Towfiqu barbhuiya/Unsplash

Gerade wenn man alleine wohnt, oder sich um die Kinder kümmern muss, kommt man irgend­wann an den Punkt: Darf ich das jetzt trotz meiner Krank­schrei­bung machen? Wir haben euch die wich­tigs­ten Regeln zusam­men­ge­schrie­ben.

Die Faustregel

Alles, was eure Gene­sung nicht beein­träch­tigt, ist während der Krank­schrei­bung erlaubt. Im Grunde müsst ihr euch als Arbeit­neh­mer so verhal­ten, dass ihr möglichst bald wieder einsatz­fä­hig seid.

Juristisch spricht man davon, dass man sich während der Krankschreibung nicht genesungswidrig verhalten darf,

Oliver Kieferle, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Was darf ich machen und was nicht?

Essen gehört zum Gesund werden dazu, wenn ihr also einkau­fen geht, ist das in der Masse der Fälle kein Problem. Auch gegen einen Spazier­gang spricht in den meis­ten Fällen nichts. Grund­sätz­lich hängt alles von der Art eurer Krank­heit ab. Ein Besuch auf dem baye­ri­schen Weih­nachts­markt oder auf ein Konzert spielt aller­dings in der Regel nicht zur Gene­sung mit ein. Grund­sätz­lich hängt alles von der Art eurer Krank­heit ab. Im Endef­fekt muss immer im Einzel­fall entschie­den werden, was man machen kann, um schnel­ler gesund zu werden.

Darf der Arbeitgeber mich kontaktieren?

Per se ist es so, dass man als Arbeit­neh­mer nicht verpflich­tet ist, während der Krank­heit für die Firma erreich­bar zu sein. Es gibt aber auch kein Kontakt­ver­bot, grund­sätz­lich wäre es also erlaubt.

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