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Das ändert sich im Oktober 2026

Der Oktober 2026 bringt viele Neuerungen: Tankrabatt, digitale Führungszeugnisse, Alkohol-Verbot an Bahnhöfen und mehr im Überblick.

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Oktober Änderungen

Im Oktober 2026 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die den Alltag in Bayern und ganz Deutschland beeinflussen. Hier findet ihr die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Tankrabatt sorgt für günstigere Spritpreise

Ab dem 1. Oktober gilt der neue Tankrabatt. Die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird bis Ende des Jahres gesenkt. Dadurch sinken die Preise an den Tankstellen um rund 17 Cent pro Liter. Die Maßnahme soll Autofahrer entlasten, nachdem die Spritpreise zuletzt stark gestiegen sind. Die Kosten für den Staat werden auf 2,5 Milliarden Euro geschätzt, die Hälfte davon tragen die Bundesländer. Ein zusätzlicher Spritpreisdeckel ist ab Januar 2027 geplant.

Alkoholverbot an allen Bahnhöfen

Bis zum 15. Oktober wird das Alkoholverbot auf alle Bahnhöfe in Deutschland ausgeweitet. Ziel ist es, Gewalt und Störungen zu reduzieren. Die Deutsche Bahn setzt das Verbot durch ihr Hausrecht um. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Platzverweis oder sogar einem Hausverbot rechnen. Die Gastronomie in den Bahnhöfen sowie Fernzüge sind vom Verbot ausgenommen.

Zeitumstellung: Sommerzeit endet

In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Die Sommerzeit endet, es gilt wieder die Winterzeit. Morgens wird es dadurch früher hell, nachmittags früher dunkel. Die Zeitumstellung bleibt umstritten, eine Abschaffung ist weiterhin Thema in der EU.

Digitale Führungszeugnisse und mehr Digitalisierung

Ab 1. Oktober können Führungszeugnisse digital als PDF über das BundID-Konto beantragt und zugestellt werden. Der QR-Code im Dokument ermöglicht eine einfache Echtheitsprüfung. Auch bei Notaren und Behörden werden mehr Vorgänge digital möglich, etwa per Videokonferenz. Ziel ist es, Behördengänge zu reduzieren und Prozesse zu beschleunigen.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten elektronisch hinterlegen

Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können ab Oktober elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegt werden. Im Notfall können Ärzte und Gerichte direkt auf die Inhalte zugreifen. Das stärkt die Selbstbestimmung und erleichtert die Arbeit im Ernstfall.

Hecken und Bäume dürfen wieder geschnitten werden

Mit dem Ende der Schonzeit für nistende Vögel am 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Bäume, Hecken und Büsche im eigenen Garten zu schneiden oder zu entfernen. Während der Schonzeit waren nur schonende Pflegeschnitte erlaubt.

Fristverlängerung bei der Steuererklärung möglich

Wer die Steuererklärung für 2025 noch nicht abgegeben hat, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail reicht aus. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall, ob die Verlängerung gewährt wird.

Höhere Mindestlöhne im Handwerk

Im Oktober steigen die Mindestlöhne in mehreren Handwerksbranchen. Im Gerüstbauerhandwerk erhöht sich der Branchenmindestlohn auf 14,35 € pro Stunde, im Dachdeckerhandwerk steigt der Ecklohn auf 23,28 € brutto pro Stunde. Auch im Bereich Sanitär, Heizung und Klima gibt es regionale Erhöhungen.

PFAS-Verbot in Alltagsprodukten

Ab dem 10. Oktober gilt ein EU-weites Verbot für bestimmte PFAS (Ewigkeitschemikalien) in Alltagsprodukten wie Funktionskleidung, Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays und bestimmten Kosmetika. Bereits im Handel befindliche Ware darf noch verkauft werden, neue Produkte mit PFAS dürfen nicht mehr hergestellt oder importiert werden.

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