Personalausweis künftig digital: Bundestag beschließt neue Regelungen – „d-you“-App startet 2027, Erleichterungen für ältere Menschen und Reisende
Der Bundestag hat die gesetzliche Grundlage für die digitale Brieftasche „d-you“ geschaffen. Ab 2027 könnt ihr euren Personalausweis auf dem Smartphone speichern und euch damit digital ausweisen. Auch für ältere Menschen und Reisende gibt es neue Regelungen. Alle Informationen dazu lest ihr hier.
Der Personalausweis wird ab 2027 auch digital verfügbar sein. Mit der neuen App „d-you“ könnt ihr eure Identität künftig bequem auf dem Smartphone nachweisen. Die Anwendung ist Teil einer europäischen Lösung und soll den Alltag bei Behördengängen, Vertragsabschlüssen und weiteren digitalen Dienstleistungen erleichtern.
Digitale Brieftasche „d-you“ – Was steckt dahinter?
Die digitale Brieftasche, international als EUDI-Wallet bezeichnet, bündelt wichtige Ausweise und Nachweise an einem Ort auf dem Smartphone. Zum Start wird zunächst nur der Personalausweis digital verfügbar sein. Schrittweise sollen weitere Dokumente wie der Führerschein oder Versicherungsnachweise hinzukommen.
Vorteile für den Alltag
Mit dem digitalen Personalausweis könnt ihr euch online gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern ausweisen. Ein Altersnachweis ist ebenfalls möglich, ohne weitere persönliche Angaben preiszugeben. Die Nutzung der App bleibt freiwillig – der klassische Personalausweis kann weiterhin genutzt werden.
EU-weite Nutzung und freiwillige Anwendung
Deutschland setzt mit den neuen Regelungen eine EU-Verordnung um. Die App „d-you“ soll perspektivisch auch grenzüberschreitend in der EU funktionieren. Wer kein Smartphone besitzt, kann weiterhin analoge Angebote nutzen und bleibt nicht ausgeschlossen.
Erleichterungen für ältere Menschen und Reisende
Für Menschen ab 70 Jahren entfällt künftig die Pflicht, den Personalausweis nach Ablauf der Gültigkeit zu erneuern. Auch beim Reisepass gibt es eine Neuerung: Nach einem Umzug muss die Wohnadresse nicht mehr im Pass geändert werden. Beide Maßnahmen sollen den Aufwand für Bürger und Behörden reduzieren.
Kritik und offene Fragen
Verbraucherschützer bemängeln, dass die App zum Start keine Nutzung unter einem Pseudonym ermöglicht. Auch die technische Vorbereitung der Kommunen ist noch nicht abgeschlossen. Entscheidend wird sein, wie einfach und verlässlich die App im Alltag funktioniert.