Dreifachmord-Prozess - Ex-Partnerin «sprachlos»
Aus sexueller Lust heraus soll ein Mann zwei Frauen ermordet haben und, um die Taten zu verdecken, den Partner einer der beiden. Vor Gericht äußern sich Angehörige von dem Angeklagten und den Opfern.
Deggendorf (dpa/lby) - Mit den Aussagen von Angehörigen ist der Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Zwiesel fortgesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39 Jahre alten Angeklagten vor, im Sommer 2025 zwei Nachbarinnen und einen Nachbarn getötet zu haben. Die Ex-Partnerin des Mannes und die Mutter eines der Opfer berichteten, der Umgang der Hausbewohner untereinander sei freundschaftlich gewesen, jedoch seien immer wieder Drogen und Alkohol konsumiert worden.
Der Angeklagte und seine Ex-Partnerin seien bereits vor der Tat getrennt gewesen, sagte die Frau. Die beiden haben eine gemeinsame knapp dreijährige Tochter. Gewalterfahrung während der Beziehung habe sie mit dem Mann nicht gemacht, vereinzelt sei es aber vorgekommen, dass er sie beim Sex habe würgen oder an den Haaren ziehen wollen. Er habe jedoch sofort aufgehört, wenn sie ihn darum gebeten habe.
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt der Tochter habe ihr damaliger Partner verstärkt Pornos geschaut. Motiv für die Tötung der Nachbarinnen soll sexuelle Befriedigung gewesen sein. Zu der Tat sagte die Ex-Partnerin: «Ich bin sprachlos.» Nie hätte sie ihm das zugetraut.
Leiche zerteilt
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft erdrosselte der Angeklagte erst eine 26 Jahre alte Frau und zerteilte deren Leichnam. Den Oberkörper versteckte er im Kühlschrank, die Beine brachte er in einen Wald.
Gut zwei Wochen später erschlug er laut Anklage die zweite Nachbarin. Als er die Tote sexuell habe missbrauchen wollen, habe der Lebensgefährte der 22-Jährigen an der Türe geklopft und nach ihr gerufen. Daraufhin soll der Angeklagte dem Mann mit einem Hammer in dessen Wohnung gefolgt sein und ihn dort ebenfalls erschlagen haben.
Nach Justizangaben stellte sich der Angeklagte später in Österreich der Polizei. Die Staatsanwaltschaft sieht mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: in allen drei Fällen Heimtücke, bei den Frauen auch zur Befriedigung des Sexualtriebs. Im zweiten und dritten Fall Grausamkeit und bei dem Mann zur Verdeckung einer Straftat.
Zu Prozessbeginn hatte sich der Angeklagte nicht geäußert. Sein Verteidiger kündigte jedoch an, dass es im Laufe des Prozesses eine Einlassung seines Mandanten geben soll. Das Urteil könnte am 19. November gesprochen werden.