Halloween in Bayern: Polizei Oberpfalz gibt wichtige Sicherheitstipps für Kinder – So bleibt die Süßigkeitenrunde sicher und stressfrei
Halloween sorgt in Bayern für jede Menge Spaß – besonders bei Kindern, die auf Süßigkeitenjagd gehen. Damit die Runde sicher bleibt, gibt die Polizei Oberpfalz wichtige Hinweise: Von sichtbaren Kostümen bis zu klaren Regeln für den Abend. Alle Tipps und Infos lest ihr hier.
Halloween steht vor der Tür und viele Kinder freuen sich auf die Süßigkeitenrunde. Damit der Abend sicher und entspannt bleibt, hat die Polizei Oberpfalz wichtige Hinweise zusammengestellt.
Sicherheit im Straßenverkehr: Sichtbarkeit ist das A und O
Gerade im Herbst wird es früh dunkel. Achtet darauf, dass die Kostüme eurer Kinder gut sichtbar sind. Reflektierende Elemente oder knallige Farben wie gelbe Reflektoren auf dem schwarzen Vampirkostüm erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr.
Klare Regeln für den Halloween-Abend
Vereinbart mit euren Kindern feste Aufenthaltsorte, Rückkehrzeiten und sorgt dafür, dass sie erreichbar sind. Ideal ist es, wenn eine erziehungsberechtigte Person die minderjährigen Kinder begleitet.
Streiche mit Grenzen – Rechtliche Hinweise der Polizei
Bereitet eure Kinder darauf vor, welche Streiche noch im Rahmen liegen und weist sie auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin. Sachbeschädigungen an Hausfassaden, Fahrzeugen oder Briefkästen sind keine harmlosen Halloween-Streiche und können strafrechtliche Folgen haben.
Respekt und Rücksichtnahme
Verschlossene Türen müssen respektiert werden – niemand darf zum Öffnen gezwungen werden. Sprecht mit euren Kindern darüber, Konflikte nicht mit Gewalt auszutragen. Bei Streitigkeiten sollten sie sich entfernen und Hilfe holen.
Gruppendruck widerstehen und Mutproben vermeiden
Ermutigt eure Kinder, sich nicht zu gefährlichen Mutproben oder rechtswidrigen Aktionen verleiten zu lassen. Auffällige oder gefährliche Situationen sollten ernst genommen werden. Bei akuter Gefahr hilft die Polizei über den Notruf 110.
Vorsicht bei Feuerwerkskörpern und Böllern
Böller und andere Feuerwerkskörper dürfen nicht leichtfertig gezündet werden. Es besteht Verletzungs- und Brandgefahr.