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Nach Polizeieinsatz in München: Stadtratsfraktionen von SPD und Grüne fordern strengere Regeln für täuschend echte Softair- und Spielzeugwaffen

Nach einem Polizeieinsatz in München, bei dem ein Jugendlicher mit einer täuschend echten Softairwaffe einen großen Polizeieinsatz ausgelöst hat und schwer verletzt wurde, fordern SPD und Grüne im Stadtrat strengere Regeln für Spielzeug- und Softairwaffen. Was genau beantragt wird und welche Hintergründe es gibt, lest ihr hier.

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Softair-Pistole David Young/dpa

Mitte August wurde ein Jugendlicher in München bei einem größeren Polizeieinsatz schwer verletzt, nachdem er in der Öffentlichkeit mit einer täuschend echt aussehenden Softairwaffe hantiert hatte. Jetzt setzen sich die Münchener Stadtratsfraktionen von SPD und Grünen für strengere Regeln bei Spielzeug- und Softairwaffen ein, die echten Pistolen zum Verwechseln ähnlich sehen. Ziel sei es, solche gefährlichen Situationen in Zukunft zu verhindern.

Antrag für strengere Regeln bei Softairwaffen

SPD und Grüne bitten Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause mit einem Antrag im Stadtrat sich bei der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung für schärfere Gesetze stark zu machen. Ihr Ziel: Spielzeug- und Softairwaffen sollen nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie auf den ersten Blick kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden sind – egal ob durch Größe, Farbe oder Form.

Hintergrund: Polizeieinsatz mit schwer verletztem Jugendlichen

Auslöser für den Antrag war ein Polizeieinsatz am 18. August 2026 in München-Schwabing. Ein 14-jähriger Schüler hatte auf offener Straße mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Pistole hantiert. Zivilbeamte forderten ihn auf, die Waffe fallen zu lassen. Als er sich mit der Waffe in der Hand umdrehte, gab ein Polizist einen Schuss ab. Der Jugendliche wurde schwer verletzt. Später stellte sich heraus, dass es sich um eine Softairwaffe handelte, die einer echten Pistole täuschend ähnlich sah.

Die aktuelle Gesetzeslage

Im Alltag gilt für Softair- und Spielzeugwaffen ein ganz einfaches Prinzip: Sieht es aus wie eine echte Waffe, darf es in der Öffentlichkeit eigentlich nicht gezeigt werden. Nach § 42a des Waffengesetzes (WaffG) ist das offene Tragen solcher „Anscheinswaffen“ auf der Straße streng verboten - wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. 

Beim Kauf entscheidet die Power, also die Kraft, mit der ein Geschoss aus einer Waffe abgefeuert wird. Diese Kraft wird in Joule gemessen, alles über 0,5 Joule ist gemäß Anlage 2 des Waffengesetzes erst ab 18 Jahren erlaubt. Modelle darunter gelten zwar als Spielzeug, dürfen wegen ihres täuschend echten Aussehens im Freien aber trotzdem nicht offen herumgetragen werden.

Gefahren durch realistische Spielzeugwaffen

Die Stadtratsfraktionen von SPD und Grünen betonen, dass es für Polizisten in dynamischen Situationen oft nicht möglich ist, eine täuschend echte Spielzeugwaffe von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden. Dadurch würden gefährliche Situationen für alle Beteiligten entstehen. Das aktuelle Waffenrecht würde daher nicht ausreichen - trotz Einschränkungen für sogenannte Anscheinswaffen im öffentlichen Raum. 

Denn: Auch, wenn die Produkte echten Waffen sehr ähnlich sehen, können sie weiter verkauft werden – bis 0,5 Joule sogar an Jugendliche ab 14 Jahren.

Forderung nach klarer Erkennbarkeit von Spielzeugwaffen

Der Antrag fordert, dass Spielzeug- und Freizeitprodukte in Waffenform künftig so gestaltet sein müssen, dass sie auch aus der Entfernung und in unübersichtlichen Situationen eindeutig als Spielzeug erkennbar sind, also zum Beispiel durch eine veränderte Form oder eine andere Farbe. Ein generelles Verbot von Spielzeugwaffen ist nicht das Ziel – entscheidend ist die deutliche Unterscheidbarkeit.

Was jetzt passieren soll

Weil das Waffengesetz maßgeblich auf Bundesebene geregelt wird, kann die Stadt München kein eigenes Verbot erlassen. SPD und Grüne wollen deshalb, dass die Stadt ihre politische Stimme nutzt, um über die Bundesregierung und den Deutschen Städtetag eine Änderung des Bundesrechts zu erwirken. Ziel sei es, gefährliche Verwechslungssituationen zu vermeiden und so Jugendliche, Bürger und Polizeikräfte besser zu schützen.

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