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Saisonales Tempolimit 80 km/h für Motorräder wegen Blow-up-Gefahr – Diese Autobahnabschnitte in Bayern sind betroffen

Auf einigen Autobahnabschnitten gilt ab sofort wieder ein Tempolimit von 80 km/h für Motorräder – und das aus gutem Grund: Die Gefahr von sogenannten Blow-ups auf alten Betonfahrbahnen ist im Sommer besonders hoch. Welche Strecken in Bayern betroffen sind und warum die Maßnahme notwendig ist, lest ihr hier.

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Motorradfahrer am Kesselberg Bayern Angelika Warmuth/dpa

Ab Mai 2026 gilt auf mehreren Autobahnabschnitten in Bayern wieder eine saisonale Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Motorräder. Die Maßnahme betrifft Strecken mit alten Betonfahrbahnen, die noch nicht grundhaft erneuert wurden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Unfallrisiko bei hohen Temperaturen zu minimieren.

Welche Abschnitte sind betroffen?

Die saisonale Tempo-80-Regelung für Motorräder gilt auf folgenden Autobahnabschnitten in Bayern

  • A7: Fahrtrichtung Füssen zwischen Virngrundtunnel und Agnesbergtunnel sowie Fahrtrichtung Würzburg zwischen Agnesbergtunnel und Buchbachtalbrücke.
  • A92: Fahrtrichtung München von Anschlussstelle Eching-Ost bis Unterschleißheim sowie beide Richtungen von Freising-Süd bis Freising-Ost.
  • A93: Beide Richtungen vom Dreieck Saalhaupt bis Anschlussstelle Elsendorf.

Warum gibt es die Einschränkung?

Die betroffenen Betonfahrbahnen stammen aus den 1980er Jahren und haben ihre geplante Nutzungsdauer überschritten. Trotz regelmäßiger Reparaturen können insbesondere bei Hitze sogenannte Hitzeschäden auftreten, die für alle Verkehrsteilnehmer, besonders aber für Motorradfahrer, gefährlich sind. Asphaltstreifen im Abstand von etwa 400 Metern sollen Spannungsspitzen verringern, bieten aber keinen vollständigen Schutz. Motorräder reagieren empfindlicher auf plötzliche Schäden oder Unebenheiten in der Fahrbahn. Während Autos und Lkw kleinere Risse meist problemlos überfahren, besteht für Motorradfahrer ein erhöhtes Risiko, ins Schleudern zu geraten oder zu stürzen.

Welche Geschwindigkeit gilt für andere Fahrzeuge?

Für Pkw und andere Fahrzeuge gilt auf diesen Abschnitten ganzjährig eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Tempo-80-Regelung für Motorräder ist auf die Sommermonate von Mai bis September begrenzt.

Wie geht es mit den Erneuerungen weiter?

Die grundhafte Erneuerung der alten Betonfahrbahnen erfolgt schrittweise und unter laufendem Verkehr. Ziel ist es, die Sicherheit langfristig zu gewährleisten und die Gefahr von Hitzeschäden zu minimieren.