Sexualtäter vor Gericht: Justiz spricht von Fehleinschätzung
Ein Gefangener soll während seines Hafturlaubs zwei Kinder missbraucht haben. Das niedersächsische Ministerium räumt einen Irrtum ein – welche Folgen hat der Fall für Haftlockerungen?
Hannover/Aschaffenburg (dpa) - Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubes zwei Kinder in Bayern und Sachsen-Anhalt missbraucht haben. Das niedersächsische Justizministerium spricht dazu jetzt von einem «Prognoseirrtum» in der für den Mann zuständigen Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im gewährten Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten, als es in der Einrichtung in Hameln prognostiziert worden sei. Von Mittwoch an steht der 23-Jährige im fränkischen Aschaffenburg vor Gericht.
Während des Hafturlaubes zur Vorbereitung auf die Entlassung soll der Mann die Kinder missbraucht haben. Das mutmaßliche Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll sich der Angeklagte im Juli 2025 an einem damals Elfjährigen im Salzlandkreis vergangen haben. Die Taten soll der Mann teils gefilmt und fotografiert haben. Nach Erkenntnis der Ermittler suchte der Verdächtige, der zu den Tatzeiten in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien.
Der Fall wird von Mittwoch an am Landgericht Aschaffenburg verhandelt. Die Jugendkammer hat vier Prozesstage bis zum 21. Oktober angesetzt. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem eine Sicherungsverwahrung beantragen. Nach einer verbüßten Freiheitsstrafe würde der Mann dann im Gefängnis bleiben, sofern von ihm noch eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Niedersachsen plant Gesetzesänderung
Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums wurde die rückblickend falsche Prognose über das Verhalten des Straftäters intern aufgearbeitet. Was genau das bedeutet, wurde nicht mitgeteilt.
Darüber hinaus soll der Fall auch eine Gesetzesänderung zur Folge haben. Künftig soll in Niedersachsen bei bestimmten Straftätern immer erst ein Gutachten erstellt werden, bevor Haftlockerungen oder der offene Vollzug genehmigt werden. Konkret gehe es um Menschen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder jene, die wegen eines besonders schweren Sexual- oder Tötungsdelikts verurteilt worden seien. Das Gutachten soll die Prognoseentscheidung der Haftanstalt absichern. In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf im niedersächsischen Kabinett besprochen werden.
Keine psychologische Stellungnahme vor Hafturlaub
Bereits nach dem Bekanntwerden des Falls hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem «Versäumnis» gesprochen, weil vor dem Hafturlaub des Mannes keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das sei lediglich vor zuvor gewährten Haftlockerungen erfolgt.
Während der Haftlockerungen soll der 23-Jährige mehrere unbegleitete Ausgänge gehabt haben. Zwischenzeitlich seien diese ausgesetzt worden, weil er einen Ausgang dazu genutzt habe, mit seinem Handy nach frei zugänglichen Bildern zu suchen. Diese waren nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums möglicherweise geeignet gewesen, eine sexuelle Erregung hervorzurufen. Der Rückfall sei therapeutisch aufgearbeitet worden.
Zuvor 2021 verurteilt
Das Landgericht Hannover hatte den Mann bereits 2021 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Er kam in Hameln unter.
Anfang 2025 wurde dem Gefangenen der Urlaub zur Entlassungsvorbereitung gewährt. Er zog nach Bayern. Das Strafende in Niedersachsen wäre am 31. Juli gewesen. Aufgrund der neuen Missbrauchsvorwürfe nahmen Ermittler den Verdächtigen allerdings Ende Juli in Bayern fest - er kam in Untersuchungshaft.