Mehr als 532.000 Euro Geldauflagen: So profitieren gemeinnützige Einrichtungen im Landgerichtsbezirk Landshut im Jahr 2025 – und wie Vereine auf die Listen kommen
Im Landgerichtsbezirk Landshut haben Straftäter im Jahr 2025 über 532.000 Euro als Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt. Das Geld unterstützt soziale Projekte direkt vor Ort. Wie Vereine auf die Listen kommen und wer profitiert, lest ihr im Artikel.
Im Landgerichtsbezirk Landshut wurden im Jahr 2025 insgesamt 532.289,75 Euro Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen verteilt. Das Geld stammt aus Strafverfahren, bei denen Straftäter eine Geldauflage zahlen müssen – zum Beispiel als Bewährungsauflage oder bei kleineren Delikten.
Wie funktionieren Geldauflagen?
Gerichte und Staatsanwaltschaften verhängen Geldauflagen, um Verfahren abzukürzen oder als Teil einer Bewährungsstrafe. Die Höhe der Geldauflage richtet sich nach dem Einkommen des Täters und der Schwere der Tat. Das Geld geht direkt an soziale Projekte im jeweiligen Gerichtsbezirk.
Wer profitiert von den Geldauflagen?
Im Jahr 2025 haben insgesamt 38 gemeinnützige Organisationen aus den Bezirken Eggenfelden, Erding, Freising, Landau a.d. Isar und Landshut Geld erhalten. Zu den Empfängern zählen zum Beispiel der Hospizverein Landshut, die Lebenshilfe Freising und die Kinderkrebshilfe Dingolfing Landau Landshut. Die Beträge lagen meist zwischen 500 und 5.000 Euro.
Wie kommen Vereine auf die Listen?
Damit Gerichte und Staatsanwaltschaften wissen, welche Organisationen für Geldauflagen infrage kommen, gibt es spezielle Listen. Gemeinnützige Einrichtungen können sich auf Antrag in diese Listen eintragen lassen. Voraussetzung ist eine gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung, ein Auszug aus dem Vereinsregister und die Satzung. Die Organisation muss im jeweiligen Gerichtsbezirk aktiv sein.
Wer entscheidet über die Verteilung?
Die Auswahl der Empfänger und die Höhe der Geldauflage treffen die zuständigen Richter und Staatsanwälte. Die finanzielle Situation des Täters und die Schwere der Tat werden bei der Höhe des Geldbetrags berücksichtigt.
Was passiert mit Geldstrafen?
Im Gegensatz zu Geldauflagen fließen Geldstrafen, Bußgelder und Verwarnungsgelder direkt in den allgemeinen Staatshaushalt. Im Jahr 2025 hat der Freistaat Bayern rund 160 Millionen Euro aus diesen Zahlungen eingenommen.